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Gesamtbeitrag zu Ihrer bAV
Sie müssen dafür nur aufwenden
Ihr Nettogehalt ohne bAV
Ihr Nettogehalt mit bAV
Hinweis zur Berechnung
Berechnet wurde die Leistung zum Rentenbeginn im Alter von 67 Jahren mit dem Tarif PensionsRente Komfort der Sparkassen Pensionskasse. Versicherungsbeginn ist jeweils der nächste Monatserste.
Die berechneten Werte enthalten Leistungen aus der Überschussbeteiligung, die nicht garantiert werden können. Sie gelten nur dann, wenn die unterstellten Überschussanteile und die jährliche Wertentwicklung der Fondsanteile von 5,0% p. a. während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben.
Die dargestellten Leistungen sind unverbindlich und können trotz sorgfältiger Ermittlung im Einzelfall von den konkreten Ergebnissen abweichen. Sie sind keine Vertragsgrundlage für einen möglichen Vertragsabschluss. Für die Richtigkeit der Berechnungen wird keine Haftung und Garantie übernommen. Diese Berechnung ersetzt keine persönliche Beratung.
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